ViDA 2025 erklärt: E-Rechnung, Digital Reporting & Single VAT Registration – was jetzt gilt und was bis 2035 kommt

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ViDA 2025 erklärt: E-Rechnung, Digital Reporting & Single VAT Registration – was jetzt gilt und was bis 2035 kommt

TarikTarik Türker|20.10.2025|10 Min. Lesezeit

ViDA 2025 in Kürze

Am 11. März 2025 hat der Rat der EU das Gesetzespaket VAT in the Digital Age (ViDA) endgültig angenommen; Ziel ist es, die EU-Mehrwertsteuer an die digitale Wirtschaft anzupassen und Betrug einzudämmen. Die Kommission bestätigt zugleich die stufenweise Umsetzung bis Januar 2035. Die Rechtsakte wurden am 25. März 2025 im Amtsblatt veröffentlicht.

ViDA besteht aus drei Bausteinen: E-Rechnung & Digital Reporting Requirements (DRR) für grenzüberschreitende B2B-Umsätze, spezielle Regeln für elektronische Schnittstellen/Plattformen sowie Vereinfachungen in Richtung Single VAT Registration (SVR).

Rechtsakte & Geltung

Das Paket umfasst u. a. die Richtlinie (EU) 2025/516, die Verordnung (EU) 2025/517 (Änderung der VO 904/2010 zur Zusammenarbeit) und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/518 (Änderung der DVO 282/2011). Alle drei wurden am 25. März 2025 im Amtsblatt (L-Reihe) veröffentlicht; Detailtexte sind über EUR-Lex abrufbar.

Die Richtlinie 2025/516 trat – wie für EU-Rechtsakte üblich – 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft (d. h. Mitte April 2025); einzelne Pflichten greifen jedoch erst zu den unten genannten Stichtagen.

Die drei Säulen von ViDA – was ändert sich?

1) E-Rechnung & Digital Reporting (DRR)

Für grenzüberschreitende B2B-Lieferungen und -Leistungen innerhalb der EU werden strukturierte E-Rechnungen (EN 16931) und eine nahezu Echtzeit-Übermittlung zentraler Rechnungsdaten eingeführt. Starttermin: 1. Juli 2030. Mitgliedstaaten mit bestehenden nationalen Echtzeit-Systemen müssen diese spätestens zum 1. Januar 2035 an die EU-Standards angleichen.

Mit dem DRR-Start entfällt die bisherige Zusammenfassende Meldung (EC Sales List/ZM) – dies wird in offiziellen Erläuterungen und fachlichen Zusammenfassungen ausdrücklich so dargestellt. In der Praxis bedeutet das: E-Rechnung wird Standard für intra-EU-B2B, die Datenübermittlung ersetzt die ZM.

2) Plattformökonomie („deemed supplier“)

Für elektronische Schnittstellen (z. B. Plattformen für Kurzzeit-Unterkünfte oder Personenbeförderung) gelten künftig – je nach Fallgruppe – Lieferfiktionen und erweiterte Pflichten. Ein Großteil der Plattform-Regelungen greift ab 1. Juli 2028. Unternehmen in diesen Branchen sollten die neue Rollenverteilung (Lieferer/Plattform) frühzeitig klären.

3) Single VAT Registration (SVR) & OSS/IOSS-Feinschliff

ViDA baut Verfahren und Anwendungsbereiche so aus, dass mehr Geschäftsvorfälle ohne zusätzliche lokale Umsatzsteuer-Registrierung abgewickelt werden können („Single VAT Registration“). Parallel werden OSS/IOSS punktuell präzisiert und technisch aufgewertet, erste Anpassungen gelten bereits in der Umsetzungsphase ab 2027/2028.

Zeitplan 2025 → 2035 (Auszug)

  • 2025: Annahme am 11.03.; Veröffentlichung am 25.03.; Inkrafttreten ab April 2025. Mitgliedstaaten können unter Bedingungen inländische E-Rechnungspflichten anordnen (ohne vorherige EU-Genehmigung).
  • 1. Januar 2027: Frühphase mit Klarstellungen u. a. zu OSS/IOSS und administrativer Zusammenarbeit.
  • 1. Juli 2028: Plattform-Säule (deemed supplier) und erste SVR-Erleichterungen treten in Teilen in Kraft.
  • 1. Juli 2030: DRR + E-Rechnungspflicht für intra-EU-B2B starten unionsweit.
  • spätestens 1. Januar 2035: Harmonisierung nationaler Echtzeit-Systeme an den EU-Standard.

Was heißt das operativ? (Pflichten, Daten, Fristen)

  • Rechnungsformat: E-Rechnungen im Sinne der EN 16931 (semantisches Kernmodell); PDF allein genügt nicht mehr.
  • Datenfenster: „Nahezu Echtzeit“ – die Rechtsakte sehen sehr kurze Übermittlungsfristen nach Rechnungsausstellung vor (Details je Konstellation, z. B. Selbstfakturierung). Unternehmen müssen Prozess- und IT-Ketten auf tägliche/mehrtägige Meldetakte auslegen.
  • Stammdatenpflichten: Qualität bei USt-Ids, Lieferschwellen-/Leistungsortlogik und Transaktionsreferenzen wird entscheidend (Prüfroutinen der Verwaltung).
  • Ablösung der ZM: Für grenzüberschreitende B2B-Umsätze ersetzt DRR die EC Sales List – Auswirkungen auf Prozesse, die heute auf ZM-Daten basieren (z. B. innerbetriebliche Abgleiche).

Governance & Zusammenarbeit der Behörden

Zur Verwaltungs- und Amtshilfe passt ViDA die VO 904/2010 an (neue VO 2025/517). Damit werden Datenflüsse und Prüfmechanismen zwischen Mitgliedstaaten für die digitale Meldelogik aufgewertet (u. a. VIES/zentralisierte Register).

Was Unternehmen 2025–2030 vorbereiten sollten

  1. E-Rechnungsfähigkeit herstellen (EN 16931, Nummernkreise, Prozessverantwortung).
  2. Meldeprozesse und Schnittstellen auf kurze DRR-Fristen ausrichten (Erfassung → Validierung → Übermittlung → Rückmeldungen).
  3. Plattform-Exposition prüfen (Unterkünfte/Transport) und Verträge an deemed-supplier-Regeln anpassen (ab 07/2028).
  4. Registrierungslandschaft analysieren und SVR-Erleichterungen einplanen (OSS/IOSS-Updates).
  5. Roadmap bis 2035 mitlaufen lassen – die Kommission hat eine Umsetzungsstrategie veröffentlicht (Guidance, Hilfsmittel, Timings).
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