KudTax Blog
ViDA 2025 erklärt: E-Rechnung, Digital Reporting & Single VAT Registration – was jetzt gilt und was bis 2035 kommt

Inhalt
Es gibt derzeit zwei E-Rechnungs-Themen, und sie werden ständig verwechselt. Das eine ist die deutsche B2B-E-Rechnungspflicht, die seit 2025 läuft und stufenweise greift – darum geht es im Beitrag zu XRechnung und ZUGFeRD. Das andere ist ViDA, das EU-Paket, das ab 2030 grenzüberschreitende B2B-Umsätze betrifft und die Zusammenfassende Meldung ablöst.
Dieser Beitrag behandelt ausschließlich das zweite. Wer wissen will, was er nächstes Jahr tun muss, ist im anderen Beitrag richtig; wer wissen will, worauf seine Prozesse bis 2030 zulaufen, hier.
ViDA 2025 in Kürze
Am 11. März 2025 hat der Rat der EU das Gesetzespaket VAT in the Digital Age (ViDA) endgültig angenommen; Ziel ist es, die EU-Mehrwertsteuer an die digitale Wirtschaft anzupassen und Betrug einzudämmen. Die Kommission bestätigt zugleich die stufenweise Umsetzung bis Januar 2035. Die Rechtsakte wurden am 25. März 2025 im Amtsblatt veröffentlicht.
ViDA besteht aus drei Bausteinen: E-Rechnung & Digital Reporting Requirements (DRR) für grenzüberschreitende B2B-Umsätze, spezielle Regeln für elektronische Schnittstellen/Plattformen sowie Vereinfachungen in Richtung Single VAT Registration (SVR).
Rechtsakte & Geltung
Das Paket umfasst u. a. die Richtlinie (EU) 2025/516, die Verordnung (EU) 2025/517 (Änderung der VO 904/2010 zur Zusammenarbeit) und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/518 (Änderung der DVO 282/2011). Alle drei wurden am 25. März 2025 im Amtsblatt (L-Reihe) veröffentlicht; Detailtexte sind über EUR-Lex abrufbar.
Die Richtlinie 2025/516 trat – wie für EU-Rechtsakte üblich – 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft (d. h. Mitte April 2025); einzelne Pflichten greifen jedoch erst zu den unten genannten Stichtagen.
Die drei Säulen von ViDA – was ändert sich?
1) E-Rechnung & Digital Reporting (DRR)
Für grenzüberschreitende B2B-Lieferungen und -Leistungen innerhalb der EU werden strukturierte E-Rechnungen (EN 16931) und eine nahezu Echtzeit-Übermittlung zentraler Rechnungsdaten eingeführt. Starttermin: 1. Juli 2030. Mitgliedstaaten mit bestehenden nationalen Echtzeit-Systemen müssen diese spätestens zum 1. Januar 2035 an die EU-Standards angleichen.
Mit dem DRR-Start entfällt die bisherige Zusammenfassende Meldung (EC Sales List/ZM) – dies wird in offiziellen Erläuterungen und fachlichen Zusammenfassungen ausdrücklich so dargestellt. In der Praxis bedeutet das: E-Rechnung wird Standard für intra-EU-B2B, die Datenübermittlung ersetzt die ZM.
2) Plattformökonomie („deemed supplier“)
Für elektronische Schnittstellen (z. B. Plattformen für Kurzzeit-Unterkünfte oder Personenbeförderung) gelten künftig – je nach Fallgruppe – Lieferfiktionen und erweiterte Pflichten. Ein Großteil der Plattform-Regelungen greift ab 1. Juli 2028. Unternehmen in diesen Branchen sollten die neue Rollenverteilung (Lieferer/Plattform) frühzeitig klären.
3) Single VAT Registration (SVR) & OSS/IOSS-Feinschliff
ViDA baut Verfahren und Anwendungsbereiche so aus, dass mehr Geschäftsvorfälle ohne zusätzliche lokale Umsatzsteuer-Registrierung abgewickelt werden können („Single VAT Registration“). Parallel werden OSS/IOSS punktuell präzisiert und technisch aufgewertet, erste Anpassungen gelten bereits in der Umsetzungsphase ab 2027/2028.
Zeitplan 2025 → 2035 (Auszug)
- 2025: Annahme am 11.03.; Veröffentlichung am 25.03.; Inkrafttreten ab April 2025. Mitgliedstaaten können unter Bedingungen inländische E-Rechnungspflichten anordnen (ohne vorherige EU-Genehmigung).
- 1. Januar 2027: Frühphase mit Klarstellungen u. a. zu OSS/IOSS und administrativer Zusammenarbeit.
- 1. Juli 2028: Plattform-Säule (deemed supplier) und erste SVR-Erleichterungen treten in Teilen in Kraft.
- 1. Juli 2030: DRR + E-Rechnungspflicht für intra-EU-B2B starten unionsweit.
- spätestens 1. Januar 2035: Harmonisierung nationaler Echtzeit-Systeme an den EU-Standard.
Was heißt das operativ? (Pflichten, Daten, Fristen)
- Rechnungsformat: E-Rechnungen im Sinne der EN 16931 (semantisches Kernmodell); PDF allein genügt nicht mehr.
- Datenfenster: „Nahezu Echtzeit“ – die Rechtsakte sehen sehr kurze Übermittlungsfristen nach Rechnungsausstellung vor (Details je Konstellation, z. B. Selbstfakturierung). Unternehmen müssen Prozess- und IT-Ketten auf tägliche/mehrtägige Meldetakte auslegen.
- Stammdatenpflichten: Qualität bei USt-Ids, Lieferschwellen-/Leistungsortlogik und Transaktionsreferenzen wird entscheidend (Prüfroutinen der Verwaltung).
- Ablösung der ZM: Für grenzüberschreitende B2B-Umsätze ersetzt DRR die EC Sales List – Auswirkungen auf Prozesse, die heute auf ZM-Daten basieren (z. B. innerbetriebliche Abgleiche).
Governance & Zusammenarbeit der Behörden
Zur Verwaltungs- und Amtshilfe passt ViDA die VO 904/2010 an (neue VO 2025/517). Damit werden Datenflüsse und Prüfmechanismen zwischen Mitgliedstaaten für die digitale Meldelogik aufgewertet (u. a. VIES/zentralisierte Register).
Was ViDA für Onlinehändler konkret bedeutet
Die meisten ViDA-Zusammenfassungen sind für Konzernsteuerabteilungen geschrieben. Für einen Onlinehändler lassen sich die drei Säulen auf drei Fragen herunterbrechen.
Verkaufe ich B2B in andere EU-Länder? Dann betrifft Sie die DRR-Säule ab Juli 2030 direkt. Was heute eine quartalsweise Zusammenfassende Meldung ist, wird eine Übermittlung je Rechnung innerhalb weniger Tage. Der Unterschied ist nicht der Aufwand, sondern der Takt: Ein Prozess, der einmal im Quartal aufräumt, funktioniert bei täglicher Meldepflicht nicht mehr. Wer heute schon sauber Zahlungen und Bestellungen zuordnet, hat den größeren Teil der Arbeit hinter sich.
Verkaufe ich rein B2C über Marktplätze? Dann ändert die DRR-Säule für Sie zunächst wenig – reine B2C-Fernverkäufe laufen weiter über OSS. Relevanter ist die dritte Säule: Single VAT Registration soll genau die lokalen Registrierungen überflüssig machen, die heute durch Lagerhaltung im Ausland entstehen. Für FBA-Händler mit europaweiten Programmen ist das die praktisch wichtigste Zusage des Pakets.
Bin ich selbst eine Plattform? Die Deemed-Supplier-Regeln ab Juli 2028 zielen auf Kurzzeitunterkünfte und Personenbeförderung. Wer eine Schnittstelle betreibt, über die Dritte verkaufen, sollte die Rollenverteilung im Vertrag früh klären – nicht 2028.
Der Punkt, den man 2026 schon ernst nehmen sollte
Die Jahreszahl 2030 verleitet dazu, das Thema wegzulegen. Das ist aus einem Grund riskant: DRR verlangt strukturierte Daten je Rechnung, und zwar in einer Qualität, die eine nachträgliche Bereinigung nicht mehr zulässt. Wer heute Umsätze als Sammelposten führt, ohne dass die Einzelnachweise verknüpft bleiben, muss das bis dahin ohnehin umstellen – die Frage, ob Sammelbuchungen zulässig sind, wird davon nicht berührt, wohl aber, wie sauber die Ebene darunter aussieht.
Genauso wichtig: USt-IdNr.-Qualität. DRR baut auf Prüfroutinen der Verwaltung auf. Eine nicht validierte Kundennummer ist schon heute ein Reverse-Charge-Risiko – der USt-IdNr.-Prüfer macht daraus eine Sekundenfrage – und wird ab 2030 zusätzlich zu einer Meldung, die abgelehnt wird.
Was Unternehmen 2025–2030 vorbereiten sollten
- E-Rechnungsfähigkeit herstellen (EN 16931, Nummernkreise, Prozessverantwortung).
- Meldeprozesse und Schnittstellen auf kurze DRR-Fristen ausrichten (Erfassung → Validierung → Übermittlung → Rückmeldungen).
- Plattform-Exposition prüfen (Unterkünfte/Transport) und Verträge an deemed-supplier-Regeln anpassen (ab 07/2028).
- Registrierungslandschaft analysieren und SVR-Erleichterungen einplanen (OSS/IOSS-Updates).
- Roadmap bis 2035 mitlaufen lassen – die Kommission hat eine Umsetzungsstrategie veröffentlicht (Guidance, Hilfsmittel, Timings).
Wie es weitergeht
Was in diesem Beitrag von Hand beschrieben ist, übernimmt KudTax automatisch.