Back Market + KudTax
Verbinde dein Back Market-Verkäuferkonto mit KudTax, um Plattformgebühren, Provisionen, Auszahlungen und Steuersätze über alle EU-Länder automatisch zu DATEV-fertigen Buchungen abzugleichen.
Back Market handelt mit generalüberholter Elektronik – und damit fast immer mit Ware, die von privat angekauft wurde. Genau das führt zur Differenzbesteuerung nach § 25a UStG: Versteuert wird nicht der Verkaufspreis, sondern die Marge, und in der Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Wer das wie einen normalen Marktplatzverkauf bucht, weist Steuer aus, die er nicht schuldet.
So funktioniert Back Market mit KudTax
01
Back Market per API verbinden
Autorisiere KudTax zur direkten Anbindung an dein Back Market-Verkäuferkonto per offizieller API.
02
Abrechnungs- & Gebühren-Importe
KudTax ruft Abrechnungsberichte, Bestellungen, Plattformgebühren, Retouren und Werbekosten automatisch aus Back Market ab.
03
KI-Abgleich auf Bestell-Ebene
KudTax gleicht Netto-Auszahlungen Zeile für Zeile mit Brutto-Erlösen und Gebühren ab, ohne dass Aufwände verloren gehen.
04
Export nach DATEV & Buchhaltung
Exportiere saubere EXTF-Buchungsstapel mit verknüpften Abrechnungsbelegen an DATEV oder deinen Steuerberater.
Was KudTax aus Back Market liest
- Wo der Export liegt
- Back Market BackOffice → Finanzen → Abrechnungen → Transaktions- und Auszahlungsbericht exportieren
- So heißt die Datei im Portal
- Transaktions- und Auszahlungsbericht
- Formate
- CSVXLSX
Erkannte Positionsarten
- Verkäufe je Gerät und Zustandsklasse
- Marktplatzprovisionen
- Rückgaben innerhalb der Widerrufsfrist
- Garantie- und Kulanzfälle
- Auszahlungen
Worauf du bei Back Market achten solltest
Differenzbesteuerung verträgt keinen Steuerausweis
Bei § 25a UStG wird nur die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis versteuert, und die Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausweisen. Ein automatisch erzeugter Beleg mit 19 Prozent führt dazu, dass die ausgewiesene Steuer geschuldet wird – zusätzlich zur Margensteuer.
Regel- und Differenzbesteuerung laufen nebeneinander
Neuware und angekaufte Gebrauchtware im selben Shop unterliegen unterschiedlichen Verfahren. Beide Ströme müssen getrennt aufgezeichnet werden, sonst lässt sich die Bemessungsgrundlage der Marge im Nachhinein nicht mehr belegen – und ohne Beleg fällt der Vorgang zurück in die Regelbesteuerung.
Warum Back Market mit KudTax verbinden
Brutto- & Netto-Gebührentrennung
Trennt Netto-Auszahlungen automatisch in Brutto-Erlöse, Provisionen und Versandkosten auf.
EU-weite Lieferungen & OSS-Konformität
Verfolgt Lieferungen über EU-Lager und ordnet korrekte Länder-Steuersätze für die OSS-Meldung zu.
Monatsübergreifender Abgleich
Trennt Abrechnungen, die über den Monatswechsel reichen, exakt in die passenden Kalendermonate.
DATEV EXTF & Beleglink
Erzeugt prüfungssichere Buchungsstapel mit digitalen Beleg-Verknüpfungen für 100% GoBD-Konformität.
Back Market-Integration – FAQ
Ja. Vorgänge nach § 25a UStG werden getrennt geführt, damit die Marge als Bemessungsgrundlage nachvollziehbar bleibt und kein Steuerausweis entsteht.
Ja, aber die beiden Ströme bleiben buchhalterisch getrennt – das ist die Voraussetzung dafür, beides korrekt zu versteuern.
KudTax schlüsselt Netto-Auszahlungen von Back Market in Brutto-Erlöse, Gebühren und Erstattungen auf und gleicht jede Zeile ab.
Ja. KudTax kategorisiert Steuersätze und Lagerverbringungen nach Ländern, um die OSS-Meldung korrekt zu halten.
Automatisiere deine Back Market-Buchhaltung noch heute
Schließ dich den Onlinehändlern an, die KudTax die Zahlen überlassen. Erstelle ein kostenloses Konto und verbinde Back Market in wenigen Minuten.