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USt-IdNr. Prüfer (Umsatzsteuer-ID)

Prüfe das Format einer EU-USt-IdNr. und frag anschließend VIES direkt ab: gültig, ungültig oder gerade keine Antwort aus dem Mitgliedsstaat.

EU USt-IdNr. Prüfer

Format für alle 27 EU-Staaten & UK — plus Live-Abfrage bei VIES

Beispiele testen:
Syntax Prüfergebnis
Gültiges Format ✅
Erkanntes Land:🇩🇪 Deutschland (DE)
Erwartete Struktur:DE + 9 Ziffern (z.B. DE123456789)
Beispielnummer:DE123456789
Diese Spalte prüft nur das Format nach EU-Muster. Ob die Nummer wirklich existiert, beantwortet die VIES-Abfrage rechts.

Live-Abfrage bei VIES

Wir fragen für dich im System der EU-Kommission nach: Ist diese Nummer tatsächlich vergeben und aktiv?

Das ist die einfache Bestätigungsabfrage. Als Nachweis im Sinne von § 18e UStG brauchst du die qualifizierte Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern — sie prüft zusätzlich Name und Anschrift.

VIES-Portal der EU-Kommission

Bei jeder B2B-Rechnung erneut nachzuschlagen kostet Zeit — KudTax hält die USt-IdNr. deiner Geschäftskunden zusammen mit Beleg und Zahlung an einem Ort.

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Hinweise zur Verarbeitung findest du in der Datenschutzerklärung.

LEITFADEN & HINTERGRUND

USt-IdNr. prüfen: Format, VIES-Abfrage und qualifizierte Bestätigung

Warum die Prüfung an den Anfang des Rechnungsprozesses gehört

Für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder Dienstleistung im EU-B2B-Geschäft ist eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Empfängers zwingend erforderlich. Jedes Mitgliedsland der Europäischen Union besitzt dabei ein eigenes Präfix und ein spezifisches Formatmuster. Wer netto fakturiert, obwohl die Nummer des Kunden fehlerhaft ist, trägt die Umsatzsteuer im Zweifel selbst — deshalb gehört die Prüfung vor den Rechnungsversand und nicht in die Nacharbeit beim Jahresabschluss.

Formatmuster der wichtigsten Handelsländer

LandMusterBeispiel
DeutschlandDE + 9 ZiffernDE123456789
ÖsterreichAT + U + 8 ZiffernATU12345678
FrankreichFR + 2 alphanumerische Zeichen + 9 ZiffernFRXX123456789
NiederlandeNL + 9 Ziffern + B + 2 ZiffernNL123456789B01
ItalienIT + 11 ZiffernIT12345678901
PolenPL + 10 ZiffernPL1234567890

Die Beispielnummern sind reine Musterwerte. Der Prüfer kennt die Muster aller 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritanniens, erkennt das Land automatisch am Präfix und entfernt Leerzeichen, Punkte, Bindestriche und Schrägstriche aus Ihrer Eingabe. Für Griechenland werden sowohl EL als auch GR akzeptiert.

Syntaxprüfung und qualifizierte Bestätigung sind zwei verschiedene Dinge

Eine formale Syntaxprüfung ist der erste Schritt zur Feststellung, ob eine Nummer strukturell korrekt ist. Sie beantwortet genau eine Frage: Ist die Zeichenfolge so aufgebaut, wie es das jeweilige Land vorsieht? Sie sagt nichts darüber aus, ob die Nummer tatsächlich vergeben, aktiv und dem angegebenen Unternehmen zugeordnet ist. Das leistet erst die Bestätigungsabfrage im VIES-System der Europäischen Kommission beziehungsweise beim Bundeszentralamt für Steuern: Die einfache Abfrage bestätigt die Gültigkeit der Nummer, die qualifizierte zusätzlich Name, Ort und Anschrift des Inhabers. Nur dieses Ergebnis eignet sich als Nachweis im Kundenstamm.

Dieses Werkzeug übernimmt die ersten beiden Schritte: Es prüft das Format und stellt auf Knopfdruck die einfache Bestätigungsabfrage an VIES. Antwortet das Register eines Mitgliedsstaats gerade nicht — was regelmäßig vorkommt —, sagt das Werkzeug genau das, statt die Nummer vorschnell als ungültig auszuweisen. Denn VIES liefert bei einer Störung ein negatives Ergebnis mit Fehlercode aus, und wer nur auf das negative Ergebnis schaut, erklärt die USt-IdNr. eines realen Unternehmens für falsch.

Schritt für Schritt: B2B-Rechnung von Deutschland nach Frankreich

  1. Der Kunde hinterlegt im Checkout FR XX 123 456 789.
  2. Sie fügen die Nummer oben in das Eingabefeld ein — Trennzeichen werden entfernt, Frankreich wird automatisch als Land erkannt.
  3. Zeigt der Prüfer ein gültiges Format, ist der Aufbau plausibel. Ein rotes Ergebnis klären Sie vor dem Rechnungsversand mit dem Kunden; meist fehlt eine Ziffer oder das Präfix wurde vergessen.
  4. Ein Klick auf „Jetzt bei VIES prüfen“ fragt das System der EU-Kommission ab: Ist diese Nummer vergeben und aktiv? Das Ergebnis legen Sie mit Datum ab. Für den Nachweis nach § 18e UStG holen Sie zusätzlich die qualifizierte Bestätigung beim Bundeszentralamt für Steuern ein.
  5. Erst danach fakturieren Sie netto mit Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren und melden den Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung.
  6. Handelt es sich um eine Privatperson oder scheitert die Bestätigung, rechnen Sie mit dem Steuersatz des Bestimmungslandes ab. Die Mechanik dahinter erklärt unser Beitrag zur Umsatzsteuer im E-Commerce; den passenden Brutto-Netto-Split ermitteln Sie im Umsatzsteuer-Rechner.

Typische Stolperfallen

  • Die nationale Steuernummer ist nicht die USt-IdNr. — beide Nummern existieren parallel und sehen unterschiedlich aus.
  • Beim österreichischen Muster fehlt häufig das U direkt nach dem Präfix.
  • Großbritannien ist nicht mehr Teil des VIES-Systems; hier prüft das Werkzeug ausschließlich das Format.
  • Kunden ändern Rechtsform oder Sitz, und Nummern werden deaktiviert. Eine einmal bestätigte USt-IdNr. bleibt nicht dauerhaft gültig — wiederkehrende B2B-Kunden prüfen Sie deshalb turnusmäßig erneut, idealerweise gebündelt beim Monatsabschluss. Wie sich Belege, Zahlungen und Stammdaten dafür automatisch zusammenführen lassen, zeigt die Funktionsübersicht.

Dieses Werkzeug ist eine kostenlose Orientierungshilfe und ersetzt keine Steuerberatung. Die verbindliche Beurteilung Ihrer Ausgangsrechnungen und Nachweispflichten gehört in die Hände Ihrer Steuerberaterin oder Ihres Steuerberaters.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Fragen & Antworten zum Thema

Die deutsche USt-IdNr. beginnt immer mit dem Länderkürzel DE gefolgt von exakt 9 Ziffern (z. B. DE123456789).

Bei fehlerhaften oder gefälschten USt-IdNr. droht der Verlust der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen und Nachzahlungen der Umsatzsteuer.

Ja. Neben der Formatprüfung fragt das Werkzeug auf Knopfdruck das VIES-System der EU-Kommission ab und zeigt eines von drei Ergebnissen: gültig, ungültig oder keine Antwort. Der dritte Fall ist der wichtige — jedes Land beantwortet seine eigenen Nummern und einzelne Register sind regelmäßig offline, das ist dann keine Aussage über die Nummer. Für den Nachweis nach § 18e UStG brauchst du zusätzlich die qualifizierte Bestätigungsabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern, die auch Name und Anschrift prüft.

Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien. Das Land wird automatisch am Präfix erkannt, bei Griechenland funktionieren sowohl EL als auch GR. Britische Nummern lassen sich nur formal prüfen, da Großbritannien nicht mehr Teil des VIES-Systems ist.

Stell die Rechnung nicht netto aus, solange die Sache ungeklärt ist. Frag zuerst beim Kunden nach — häufig steckt nur ein Tippfehler oder eine veraltete Nummer dahinter. Bleibt die Nummer ungültig, ist die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung nicht belegt; wie du den Umsatz dann abrechnest, besprichst du mit deinem Steuerberater.
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